Beratung zu vorweggenommener Erbfolge
Darum sind wir der richtige Partner für Ihre Beratung zu vorweggenommener Erbfolge
Das Ziel einer Vermögensübertragung bei Lebzeiten an spätere Erben ist, der Versuch eine größtmögliche Summe steuerfrei übertragen zu können. Hierzu ist es notwendig, dass die steuerlichen Freibeträge optimal ausgenutzt werden. Damit Sie dieses Ziel erreichen können, setzen wir unser fachliches Wissen ein und beraten Sie unter Beachtung der steuerlichen und gesetzlichen Begebenheiten.
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